Weg zum Stimm- und Wahlrecht der Frau
Donnerstag, den 08. April 2010 um 12:36 Uhr

1886

Vergebliches Begehren von Zürcher Frauen um aktives und passives Wahlrecht anlässlich einer kantonalen Verfassungsrevision

1890

Gründung des Schweizerischen Arbeiterinnenverbandes als Dachorganisation der in den 1880er Jahren entstandenen lokalen Arbeiterinnenvereine.

1893

Der Schweizerische Arbeiterinnenverband fordert das Frauenstimmrecht

1904

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) fordert in ihrem neuen Parteiprogramm u.a. die Einführung des Frauenstimmrechts.

1909

Verschiedene anfangs des 20. Jahrhunderts entstandene Stimmrechtsvereine bilden 1909 den eher bürgerlich ausgerichteten Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht (SVF). Der SVF entfaltet setzt sich für sämtliche Aspekte der Gleichberechtigung der Frauen ein.

1912

Die SP fordert mit einem parlamentarischen Vorstoss im Grossen Rat [Kantonsparlament] von St. Gallen das kantonale Frauenstimmrecht. Der Vorstoss wird von der bürgerlichen Mehrheit abgelehnt. Auch in Basel-Stadt, Bern, Genf, Neuenburg, Zürich und Waadt hat das Frauenstimmrecht in den folgenden Jahren keine Chance.

1919-1921

Das Frauenstimmrecht wird in kantonalen Volksabstimmungen in Genf, Neuchâtel, Basel-Stadt, Zürich, Glarus und St. Gallen abgelehnt.

1918

Das Frauenstimmrecht gehört zu den Hauptforderungen der Gewerkschaften beim Generalstreik.

1919

Der Nationalrat überweist zwei Motionen [Auftrag des Parlamentes an die Regierung] zur Einführung des Frauenstimmrechtes in der abgeschwächten Form von Postulaten [unverbindliche Forderung]. Der Bundesrat [Bundesregierung] schubladisiert die Postulate jahrzehntelang.

1920-1929

Gegnerinnen des Frauenstimmrechts aus dem Bürgertum formieren sich und werben für klar abgegrenzte Verantwortungsbereiche von Mann und Frau: "Die Frau gehört ins Haus!"

1929

Eine Petition des SVF, verschiedener Frauenorganisationen, der SPS und der Gewerkschaften mit 249'237 Unterschriften (170'397 von Frauen und 78'840 von Männern) fordert das Frauenstimmrecht auf Bundesebene. Sie zeitigt keine sichtbaren Folgen.

1929-1939

Wie immer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden in der Weltwirtschaftskrise zuerst die Frauen an den Herd zurück geschickt. Die gesellschaftliche Grosswetterlage ist nicht günstig für Frauenanliegen.

1939-1945

Während des 2. Weltkriegs übernehmen viele Frauen Aufgaben von den z.T. monatelang im Aktivdienst abwesenden Männern.

1946-1951

Die Aufbruchsstimmung der ersten Nachkriegsjahre führt zur Verwirklichung vieler alter Forderungen (Alters- und Hinterlassenenvorsorge AHV, Regierungsbeteiligung der Sozialdemokraten), aber die Frauen müssen weiter auf die Gleichberechtigung warten. Selbst in fortschrittlichen Kantonen wie Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Genf, Tessin, Zürich, Neuchâtel, Solothurn und Waadt hat das Frauenstimmrecht bei kantonalen Volksabstimmungen keine Chance.

1951

Ein Bericht des Bundesrates bezeichnet eine eidgenössische Vorlage für das Frauenstimmrecht angesichts der vielen ablehnenden kantonalen Volksabstimmungen als verfrüht.

1957

Eine kantonale Volksabstimmung im Kanton Basel-Stadt ermöglicht grundsätzlich die Einführung des Frauenstimmrechts auf Stufe der Bürgergemeinden. 1958 wird dieses in der Bürgergemeinde Riehen mit 64% Ja zu 34% Nein konkret eingeführt.

1957

Der Bundesrat zieht - mitten im Kalten Krieg - die Schlussfolgerungen aus der Tatsache, dass im 2. Weltkrieg erstmals mehr Zivilpersonen als Soldaten getötet worden sind und plant die Verstärkung des Zivilschutzes [staatliche Organisation, die Schutzräume und Lebensmittel für die Zivilbevölkerung für den Kriegs- und Katastrophenfall bereitstellt]. Dazu soll ein Zivilschutzobligatorium auch für Frauen eingeführt werden. Nun wehren sich der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht SVF, der Schweizerische Katholische Frauenbund und der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen BSF gegen neue Pflichten ohne neue Rechte für die Frauen. Um das Zivilschutzprojekt zu retten, legt der Bundesrat rasch einen Entwurf zur Einführung des Frauenstimmrechts vor.

1958

Die Gegner des Frauenstimmrechts stimmen der Vorlage im Parlament aus taktischen Überlegungen zu: sie hoffen, dass ein negativer Volksentscheid die Forderung für Jahrzehnte vom Tisch wischt.

1958

Zweite Ausstellung über Frauenarbeit (SAFFA) in Zürich (17.7.-15.9). Die Veranstalterinnen wollen im Vorfeld der Volksabstimmung bewusst leise auftreten und thematisieren die wertvolle Mitarbeit der Frauen in der Wirtschaft, nicht aber das Frauenstimmrecht. In einer nicht von den Organisatorinnen geführten Buchhandlung auf dem Areal der SAFFA liegt allerdings das Buch "Frauen im Laufgitter: Offene Worte zur Stellung der Frau" auf - eine bitterböse Situationsanalyse der Juristin Iris von Roten. Die ungeschminkte Kampfschrift löst einen Skandal aus, viele Frauen und Frauenverbände distanzierten sich davon. Manche sehen darin gar einen Grund für die Ablehnung des Frauenstimmrechts 1959.

1959

Nur die Sozialdemokraten (SP), die Gewerkschaften, der Landesring der Unabhängigen (LdU, Partei des Migros-Gründers Gottlieb Duttweiler) und die kommunistische Partei der Arbeit (PdA) geben die Ja-Parole zum Frauenstimmrecht aus. Die Freisinnigen (FDP) und die Katholisch-Konservative Volkspartei (heute: Christlichdemokratische Volkspartei CVP) können sich nicht zu einer Empfehlung durchringen (Stimmfreigabe). Die Bauern- Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB, seit 1971 Schweizerische Volkspartei SVP), aber auch der mitgliederstarke Gemeinnützige Frauenverein und die Landfrauen beschliessen die Nein-Parole.

1959

Am 1. Februar wird das Frauenstimmrecht in der eidgenössischen Volksabstimmung mit 654'939 (67%) Nein gegen 323'727 (31%) Ja bei einer Stimmbeteiligung von 67% wuchtig verworfen, in den kleinen Kantonen der Zentral- und Ostschweiz (OW, NW, SZ, UR, AR, AI) liegt die Ablehnung über 80%, in Innerrhoden gar bei 95%. Nur in drei französischsprachigen Kantonen ergeben sich Ja-Mehrheiten: Waadt (51%), Genf (60%) und Neuchâtel (52%). In der Waadt wird am gleichen Tag das Frauenstimmrecht auf kantonaler und Gemeinde-Ebene gutgeheissen. Neuchâtel folgt im September 1959, Genf 1960.

1959

Gründung des Bundes der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht

1966

Annahme des Frauenstimmrechts in kantonalen und Gemeinde-Angelegenheiten im Kanton Basel-Stadt als erstem deutschschweizer Kanton.

1968

Frauenstimmrecht im Kanton Basel-Land.

1969

Frauenstimmrecht im Kanton Tessin.

1962-1968

Der Bundesrat will 1962 dem Europarat beitreten und die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnen. Ehrlicherweise ist ein Vorbehalt bezüglich des Frauenwahlrechts anzubringen. Die fortschrittlichen Frauenverbände befürchten eine weitere Verschleppung der Gleichberechtigung und protestieren lautstark. In den 1960er Jahren verändert sich das gesellschaftliche Klima weltweit. Die Studenten- und Jugendunruhen vom Frühling 1968 sind nur die sichtbare Spitze einer weit reichenden Umwälzung. Der Bundesrat entscheidet sich, mit einer neuen Volksentscheidung Klarheit zu schaffen. Diesmal scheint eine Annahme des Frauenstimm- und wahlrechts wahrscheinlich. Die Gegner halten sich zurück, um die zukünftigen Wählerinnen nicht von Anfang an zu vergraulen.

1971

Am 7. Februar nehmen die Stimmbürger das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen mit 621'109 (66%) Ja zu 323'882 (34%) Nein bei einer Stimmbeteiligung von 58% deutlich an. 15½ Kantone stimmen zu, 6½ Kantone der Zentral- und Ostschweiz (UR, SZ, OW, GL, SG, TG, AR und AI) lehnen mit teilweise immer noch massiven Nein-Mehrheiten ab. Gleichzeitig wird das Frauenstimmrecht in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten in Fribourg (74% Ja), Schaffhausen (57% Ja), Zug (63% Ja) und Aargau (52% Ja) angenommen.

1971

Bei den Nationalratswahlen vom 31. Oktober werden elf Frauen (5,5%) gewählt. In den folgenden Jahren steigt der Frauenanteil langsam.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. August 2010 um 17:01 Uhr
 
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